15. April 2020 | Allgemein, Covid-19, Havelland, Prignitz

Kommunalparlamente können Video- und Telefonkonferenzen durchführen

Budke: „Wir stellen Handlungsfähigkeit sicher und minimieren gesundheitliche Risiken“ 

„Wir haben heute im Landtag die Grundlage dafür gelegt, dass während der Corona-Krise in den Kommunalparlamenten auch neue Sitzungsformen wie beispielsweise Video- und Telefonkonferenzen möglich sind. Darüber freue ich mich sehr. Wir stellen mit den beschlossenen Regelungen sicher, dass die Hoheit der Kommunalparlamente und die demokratischen Rechte und Strukturen auf der Städte- und Gemeindeebene gewahrt bleiben und auch die Öffentlichkeit an den Diskussionen teilhaben kann.

Das Landtags-Sonderplenum hat heute einen Antrag und Gesetzesentwurf der Regierungsfraktionen von CDU, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN beschlossen, damit die kommunalen Parlamente auch in der Zeit der Corona-Krise handlungsfähig bleiben.

Dazu sagt Petra Budke, Vorsitzende der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Brandenburger Landtag und Abgeordnete für das Havelland:

„Wir haben heute im Landtag die Grundlage dafür gelegt, dass während der Corona-Krise in den Kommunalparlamenten auch neue Sitzungsformen wie beispielsweise Video- und Telefonkonferenzen möglich sind. Darüber freue ich mich sehr. Wir stellen mit den beschlossenen Regelungen sicher, dass die Hoheit der Kommunalparlamente und die demokratischen Rechte und Strukturen auf der Städte- und Gemeindeebene gewahrt bleiben und auch die Öffentlichkeit an den Diskussionen teilhaben kann.

In den vergangenen Wochen gab es in Brieselang, Schönwalde und Falkensee nur eingeschränkt Sitzungen, in Dallgow und Wustermark gar nicht mehr, ähnlich ist es in Rathenow. Diese Einschränkungen waren richtig, aber auch sehr bedauerlich, denn die kommunalen Gremien sind gerade jetzt besonders wichtig. Wir sorgen mit dem Beschluss für mehr Rechtssicherheit und wir minimieren insbesondere auch durch die neuen, digitalen Formen das gesundheitliche Risiko für Mandatsträgerinnen und Mandatsträger.

Nach der Corona-Krise werden wir darüber entscheiden, welche der heute beschlossenen Maßnahmen sich bewährt haben. Wir fassen die Kommunalverfassung bewusst jetzt nicht an, sondern haben nur eine zeitlich begrenzte Übergangslösung beschlossen.“

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