Gestern standen Sie wieder vor dem Landtag und haben Druck gemacht. Druck, dass die Kita-Rechtsreform fortgesetzt und noch in dieser Wahlperiode zu Ende gebracht wird. Die Gründe liegen auf der Hand: das Brandenburger Kita-Recht ist in die Jahre gekommen, es ist kompliziert, intransparent und hochbürokratisch. Problematisch sind die großen Spielräume bei der Festlegung der Kita-Gebühren in den Kommunen. So ist oft unklar, was in die Berechnung der Betriebskosten einfließen darf und was nicht. Auch variieren die Satzungen zwischen den einzelnen Kommunen manchmal stark. Das erscheint ungerecht, und das muss sich ändern!
Es gibt also viele gute Gründe dafür, das Kita-Gesetz umfassend zu reformieren. Und ich darf Ihnen versichern, liebe Demonstrierende vor dem Landtag: Das wollen wir auch! Am Landtag, an uns Abgeordneten hier, liegt es doch nicht, dass der Reformprozess ins Stocken gekommen ist. Ganz im Gegenteil!
Das Land hat in den vergangenen Jahren und auch in dieser Wahlperiode sehr viel für Verbesserungen in der frühkindlichen Bildung getan. Denn gerade in der frühkindlichen Bildung liegt der Schlüssel für Bildungsgerechtigkeit und faire Chancen für jedes Kind in der Zukunft – egal aus welchem Elternhaus es kommt. Kitas sind nicht nur Betreuungs- sondern Bildungseinrichtungen! Dazu hat auch das „Gute-Kita-Gesetz“ des Bundes beigetragen, das jetzt als „Kita-Qualitätsgesetz“ seine Fortsetzung findet.
Mit den Verbesserungen im Betreuungsschlüssel auf 1:10 für die über Dreijährigen und auf 1:4 für die unter Dreijährigen und der verabredeten Beitragsfreiheit für alle drei Kita-Jahre bis 2024 bringen wir mehr Qualität in die Kitas und entlasten die Eltern.
All diese wichtigen Verbesserungen werden unabhängig von der großen Reform des Kita-Rechts stattfinden. Trotzdem ist die große Reform wichtig für mehr Gerechtigkeit und Transparenz. Doch diese Reform kann das Land nicht alleine machen. Die Träger der Kinder- und Jugendhilfe sind die Kommunen, und die gehören mit ins Boot. Sie sind diejenigen, die am Ende die Reform vor Ort umsetzen müssen. § 97 unserer Landesverfassung schreibt die Beteiligung der Kommunen zwingend vor. Deshalb hoffe ich, dass der Protest der Eltern, Erzieher*innen und Kita-Träger auch den Landkreistag und den Städte- und Gemeindebund erreicht. Denn sie waren es, die den Reformprozess mit ihrer Absage blockiert haben.
Das wurde nicht nur in den beiden Schreiben im März deutlich, sondern leider auch in der Anhörung im Bildungsausschuss. Zum Argument des Landkreistages, durch die Coronakrise und die Folgen des Ukrainekrieges seien die Kommunen außerstande, sich weiter mit der Reform zu beschäftigen, muss ich sagen: Das Weltgeschehen deutet leider nicht darauf hin, dass wir in absehbarer Zeit den Krisenmodus verlassen werden. Aber deswegen können wir doch drängende politische Ziele nicht einfach aufgeben.
Mit unserem Antrag heute fordern wir als Koalitionsfraktionen deshalb Bildungsministerin Britta Ernst auf, nichts unversucht zu lassen, den Reformprozess wiederaufzunehmen. Liebe Ministerin Ernst: Gehen Sie auf den Landkreistag und Städte- und Gemeindebund zu und laden Sie zu Gesprächen ein, mit dem Ziel, die Reform noch in dieser Wahlperiode zum Abschluss zu bringen.
Das fordert ja auch die Linke. Doch sosehr ich mir einen verbindlichen Zeitplan wünsche: Er muss am Ende auch realisierbar sein. Basta-Politik seitens der Landesregierung funktioniert an dieser Stelle nicht.
Deshalb wiederhole ich an dieser Stelle noch einmal meinen Appell an Landkreistag und Städte- und Gemeindebund: Nehmen Sie die Arbeit am Reformprozess wieder auf! Leisten Sie Ihren Beitrag, um das Brandenburger Kita-Recht fair, transparent und unbürokratisch zu gestalten! Nehmen Sie die Einladung der Bildungsministerin zu Gesprächen an! Kehren Sie zurück an den Verhandlungstisch!