In Brandenburg soll es künftig möglich sein, dass zwei oder mehr Tagesmütter und -väter zusammenarbeiten und gemeinsam mindestens fünf oder mehr Kinder betreuen. „Das Modell der Großtagespflege wird kommen, rechtlich abgesichert“, sagte Petra Budke im Landtag. Es ermögliche Kindern mehr Sicherheit und Zuwendung und den Tagesmüttern und -vätern mehr Flexibilität bei Krankheits- und Urlaubsregelungen.
Der Antrag, den rechtlichen Rahmen für dieses Vorhaben zu schaffen, wurde einstimmig angenommen.